Impressum und AGB
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
Trauninchen
Janina Schröder-Starck
Burgwall 1
41379 Brüggen
Kontakt:
Telefon: 0172-2439922
E-Mail: kontakt@trauninchen.de
Fotos:
Trauninchen
_photos_by_tutti_, Duisburg
Conny Di Pasqua Photography, Castrop-Rauxel
Mit Herz und Seele.eu
www.timwit.de
Foto Mager, Sylt
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsabwicklungen, die mit der Auftragnehmerin aufgrund des Angebotes auf ihrer Seite www.trauninchen.de geschlossenen Verträge zugrunde liegen.
1.2 Es gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden zurückgewiesen.
2.Zustandekommen des Vertrages
2.1 Ihr Vertragspartner ist Janina Schröder-Starck, Hausen 48, 41751 Viersen
2.2 Vertrags- und Geschäftssprache ist Deutsch.
2.3 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Rede auf Basis eines oder mehrerer ausführlicher Vorgespräche, persönlich auf den Auftraggeber zu erstellen.
2.4 Zunächst findet nach telefonischer oder schriftlicher Anfrage ein erstes Kennenlerngespräch statt. Das Kennenlerngespräch kann nur in der Form gewährleistet werden, wenn genügend Zeit bis zum Veranstaltungstermin vorhanden ist. Ist dies nicht gegeben, werden Kennenlern- und Vertiefungsgespräch in einem gehalten.
2.5 Nach dem Kennenlerngespräch trifft der Auftraggeber die Entscheidung, ob er die Auftragnehmerin als Rednerin beauftragt. Im Anschluss an eine Beauftragung erhält der Auftraggeber einen Vertrag mit allen Details der Vereinbarung. Durch Unterzeichnung des Auftraggebers stimmt er der Vereinbarung zu. Eine Anzahlung i.H.v. 50 % der Vertragssumme wird innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss der Vereinbarung fällig. Hierzu erhält der Auftraggeber eine separate Rechnung.
2.6 Nach Abschluss der Vereinbarung reserviert die Auftragnehmerin unverbindlich den Wunschtermin der Zeremonie für den Auftraggeber. Nach Gutschrift der im Vertrag vereinbarten Anzahlung auf das Konto der Auftragnehmerin wird der Wunschtermin des Auftraggebers durch die Auftragsnehmerin verbindlich fixiert.
2.7 Ist die Zahlung durch den Auftraggeber trotz Fälligkeit nicht bis zu einem Zeitpunkt von 10 Tagen nach Absenden der Vereinbarung erfolgt, kann die Auftragnehmerin vom Vertrag zurücktreten. Hierdurch ist die Reservierung des Wunschtermins hinfällig und die Auftragnehmerin kann den Termin neu vergeben.
2.8 Die restlichen 50 % des Honorars sind 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin fällig. Hierzu erhält der Auftraggeber eine separate Rechnung. Die Rechnung kann durch Gutschrift auf das Konto der Auftragnehmerin ausgeglichen werden oder alternativ durch Barzahlung. In diesem Fall erhält der Auftraggeber eine Empfangsbestätigung.
2.9 Der Auftraggeber verpflichtet sich bei Vertragsvereinbarung, das vereinbarte Honorar (Pauschale, mögliche Zusatzleistungen, Fahrtkosten laut Vereinbarung) zu zahlen.
3. Dauer des Vertrages
3.1 Der Vertrag ist auf die Dauer der einmaligen Erfüllung geschlossen
4.Kosten und Stornierung
4.1 Für die Zeremonie ist durch den Auftraggeber ein Pauschalbetrag zu zahlen. Bei diesem Pauschalbetrag handelt es sich um einen Fixbetrag. Die Gesamtsumme ist vor der Veranstaltung durch Rechnung in Bar oder per Überweisung fällig. Das Honorar setzt sich aus dem pauschalen Fixbetrag, den evtl. Zusatzleistungen und den Kilometern zum Veranstaltungsort zusammen.
4.2 Für die Anfahrt zum Ort der Zeremonie ergeben sich ggf. zusätzliche Kosten. Die Berechnung erfolgt folgendermaßen: Summe der gefahrenen Kilometer (zum Ort der Trauung) á 0,30 €.
4.3 Für ein zweites Eheversprechen gilt das gleiche Angebot und der gleiche Preis, wie bei einer freien Trauung.
4.4 Für eine evtl. Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber gilt folgendes Ausfallhonorar:
Stornierung 0-14 Tage vor der Veranstaltung 100 % des Auftragswertes
Stornierung ab 30 Tage nach Vertragsschluss 50 % des Auftragswertes
5. Equipment Zeremonie
5.1 Der Auftraggeber hat ab 30 Personen ein Mikrofon zu stellen. Weiteres technisches Equipment ist ebenfalls durch den Auftraggeber zu stellen.
5.2 Durch den Auftraggeber ist ebenfalls ein Tisch sowie Strom für die Zeremonie zu stellen
5.3 Der Auftraggeber hat die für die Zeremonie ausgewählte Musik auf CD oder einem anderen Tonträger sowie ein Abspielgerät zu stellen.
5.4 Bei Einsatz von Live Musik, muss der Auftraggeber selbst für die Buchung der Musik oder des Musikers sorgen.
5.5 Ein Anspruch auf die Anwesenheit durch die Auftragnehmerin nach Ende der Zeremonie besteht nicht.
6. Gewährleistung
6.1 Janina Schröder-Starck wird den ihr erteilten Auftrag ordentlich und gewissenhaft ausführen
6.2 Sollte es durch einen plötzlichen Umstand (Unfall, Krankheit) der Auftragnehmerin nicht möglich sein zum vereinbarten Zeitpunkt bei der Zeremonie zu erscheinen, wird der Auftraggeber umgehend informiert. Sofern gewünscht wird für Ersatz gesorgt. Eine Verpflichtung hierzu wird jedoch nicht übernommen. Sollte kein Ersatzredner gefunden werden, wird die Auftragnehmerin die Rede dem Auftraggeber schriftlich zukommen lassen, damit eine andere durch den Auftraggeber bestimmte Peron die Rede halten kann. Die Verpflichtung zur Zahlung wird hierdurch nicht berührt.
6.3 Alle vom Auftraggeber oder Fotografen zur Verfügung gestellten Fotos oder Filme, darf die Auftragnehmerin auf ihrer Homepage und in Social Media Kanälen verwenden.
7. Gerichtsstand
7.1 Für alle Rechtsgeschäfte und rechtlichen Dinge gilt das Deutsche Recht
7.2 Gerichtsstand ist Viersen
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, einschließlich dieser Bestimmung, oder sollte der Vertrag nicht vorhersehbare Lücken beinhalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweils rechtlichen Bestimmungen.